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Digitaler Nachlass regeln: Konten, Passwörter und Fotos in der Schweiz

Aktualisiert am 20. Juli 2026

Dein digitaler Nachlass umfasst E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Fotos, Abos, Domains und Krypto-Guthaben. Rechtlich geht das alles an deine Erben über. Praktisch scheitern Angehörige aber oft an Passwörtern, Zwei-Faktor-Sperren und den Bedingungen der Anbieter. Regeln kannst du das in drei Schritten: ein Inventar aller Konten erstellen, pro Konto festlegen, was damit geschehen soll, und die Zugänge sicher hinterlegen. Dazu kommen die Vorsorge-Tools von Google, Apple und Facebook, die du am besten noch heute aktivierst.

Was alles zum digitalen Nachlass gehört

Zum digitalen Nachlass zählt mehr, als die meisten denken. Wer in der Schweiz online lebt, nutzt schnell Dutzende Konten. Die wichtigsten Kategorien:

Rechtslage Schweiz: Erben ja, Zugang schwierig

Ein eigenes Gesetz zum digitalen Nachlass kennt die Schweiz nicht. Es gilt das allgemeine Erbrecht des ZGB: Mit dem Tod gehen deine Rechte und Pflichten als Ganzes an die Erben über. Juristen nennen das Universalsukzession.

In der Praxis ist der Zugriff trotzdem schwierig. Drei Fälle musst du unterscheiden:

Die Konsequenz: Verlass dich nicht auf die Rechtslage. Entscheidend ist, was du zu Lebzeiten vorbereitest.

Vorsorge-Tools der grossen Anbieter

Die grossen Plattformen bieten eigene Funktionen für den Todesfall. Sie sind gratis, in wenigen Minuten eingerichtet und wirken direkt beim Anbieter. Aktiviere sie zuerst.

AnbieterFunktionDas legst du fest
GoogleInaktivitätsmanagerNach drei bis 18 Monaten Inaktivität informiert Google bis zu zehn Vertrauenspersonen. Du bestimmst, welche Daten sie erhalten, etwa Gmail oder Google Fotos. Alternativ wird das Konto automatisch gelöscht.
AppleNachlasskontaktDu ernennst in den Einstellungen deiner Apple-ID eine Vertrauensperson. Sie erhält einen Zugriffsschlüssel und kann später mit Schlüssel und Todesurkunde über digital-legacy.apple.com Zugriff beantragen.
FacebookNachlasskontakt und GedenkzustandDu wählst, ob dein Profil nach dem Tod in den Gedenkzustand versetzt oder gelöscht wird. Ein Nachlasskontakt kann die Gedenkseite betreuen.

Bei den meisten anderen Diensten gibt es kein solches Tool. Dort hilft nur, was du selbst dokumentierst.

Schritt für Schritt: So regelst du deinen digitalen Nachlass

Schritt 1: Inventar erstellen

Erstelle eine Liste aller Konten. Drei Quellen helfen dir dabei: die Apps auf deinem Smartphone, der Passwortspeicher deines Browsers und dein E-Mail-Postfach. Suche dort nach Begriffen wie «Willkommen», «Rechnung» oder «Abo».

Notiere pro Konto den Dienst, den Benutzernamen und wozu das Konto dient. Beim E-Banking reicht die Angabe der Bank: Erben erhalten dort mit der Erbbescheinigung Zugriff, dein Login brauchen sie nicht. Wer lieber geführt arbeitet: Das Interview von beizeiten hat dafür den Bereich «Digitales Leben» und fragt die wichtigsten Konten und Geräte systematisch ab.

Schritt 2: Pro Konto entscheiden

Lege für jedes Konto fest, was damit geschehen soll. Meist gibt es vier Möglichkeiten:

  1. Löschen: der Normalfall für die meisten Konten und Abos.
  2. Gedenkzustand: Bei Facebook oder Instagram kann das Profil als Erinnerungsseite bestehen bleiben.
  3. Übertragen: wichtig bei Domains, Websites oder einem Online-Shop. Bestimme, wer sie übernimmt, sonst laufen sie einfach aus.
  4. Sichern, dann löschen: Bei Cloud-Fotos zuerst eine Person bestimmen, welche die Bilder herunterlädt.

Halte diese Wünsche schriftlich fest. Eine solche Anordnung kannst du separat verfassen und im Testament darauf verweisen. Für verbindliche erbrechtliche Regelungen brauchst du eine Fachperson, etwa ein Notariat. Kein Online-Tool ersetzt diese Beratung.

Schritt 3: Zugänge sicher hinterlegen

Der beste Plan nützt nichts, wenn niemand an die Konten kommt. Zwei Zugänge sind entscheidend: dein Haupt-E-Mail-Konto und die PIN deines Smartphones. Mit ihnen lassen sich die meisten anderen Dienste zurücksetzen.

Hinterlege diese Zugänge so, dass eine Vertrauensperson sie im Ernstfall findet, aber niemand sonst. Bewährt sind ein Passwort-Manager mit Notfallzugriff oder eine verschlüsselte Liste auf einem Datenträger im Safe oder Bankschliessfach. Wie du das konkret aufsetzt, zeigt der Ratgeber Passwörter für den Notfall hinterlegen.

Warum Passwortlisten nicht in die Cloud gehören

Eine Excel-Tabelle in der Dropbox oder ein Google-Doc mit allen Passwörtern ist verlockend, aber eine schlechte Idee. Drei Gründe:

Sicherer ist eine lokal geführte Liste. beizeiten arbeitet deshalb local-first: Deine Einträge bleiben im Browser-Speicher deines Geräts, kein Server sieht sie. Als Backup dient ein verschlüsselter Export (AES-256-GCM) als Datei, die du auf einem USB-Stick im Safe deponieren kannst. Zusammen mit dem gedruckten Dossier wissen deine Angehörigen dann, was existiert und wo es liegt.

Aktuell halten und mit der übrigen Vorsorge verbinden

Ein digitaler Nachlass ist nie fertig. Neue Konten kommen dazu, Passwörter ändern sich. Plane darum einen festen Termin pro Jahr, um dein Inventar zu prüfen und die Anbieter-Tools zu kontrollieren.

Und denk daran: Der digitale Nachlass ist nur ein Teil deiner Vorsorge. Was Angehörige nach einem Todesfall sonst noch erledigen müssen, von der Meldung bei der Gemeinde bis zur Erbbescheinigung, findest du in der Todesfall-Checkliste für die Schweiz.

Kurz gefragt

Was passiert mit meinem E-Mail-Konto, wenn ich nichts regle?

Viele Anbieter löschen Konten nach längerer Inaktivität automatisch, teils samt allen Mails und Fotos. Erben erhalten ohne Vorbereitung oft keinen Zugriff, weil sich die Anbieter auf Datenschutz und ihre Vertragsbedingungen berufen. Damit gehen auch Rechnungen, Verträge und Wiederherstellungs-Mails verloren, die über diese Adresse laufen.

Wie vererbe ich Kryptowährungen sicher?

Ohne private Schlüssel oder Seed-Phrase ist das Guthaben endgültig verloren. Bewahre die Seed-Phrase offline auf, etwa auf Papier oder einer Metallplatte im Safe, und halte fest, wo sie liegt und wie die Wallet funktioniert. Bei Guthaben auf einer Handelsplattform können sich Erben mit der Erbbescheinigung direkt an den Anbieter wenden.

Kann ich den digitalen Nachlass einer verstorbenen Person noch regeln?

Ja, aber mit mehr Aufwand. Google, Apple und Meta haben Antragsverfahren für Hinterbliebene, meist mit Todesurkunde und Nachweis der Berechtigung. Ohne vorher aktivierte Tools entscheiden die Anbieter von Fall zu Fall, und das kann Wochen bis Monate dauern. Eine vollständige Kontoliste der verstorbenen Person erleichtert die Arbeit enorm.

Gehören gekaufte E-Books, Filme und Musik auch zum Nachlass?

Meist nur eingeschränkt. Bei vielen Plattformen kaufst du keine Dateien, sondern eine persönliche Nutzungslizenz, und die endet häufig mit dem Tod. Lokal gespeicherte Kopien ohne Kopierschutz gehen dagegen mit dem Gerät an die Erben über. Prüfe bei grossen Mediensammlungen die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.