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Todesfall in der Schweiz: Checkliste für Angehörige

Aktualisiert am 20. Juli 2026

Ein Todesfall trifft dich mitten im Leben, und trotzdem verlangt der Alltag sofort Entscheidungen. Das Wichtigste zuerst: Ein Arzt muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Innert zwei Tagen meldest du den Todesfall dem Zivilstandsamt am Sterbeort. Danach folgen Bestattung, Arbeitgeber und Trauerfeier, in den Wochen darauf Banken, Versicherungen und Verträge, später Erbschaft und Steuern. Diese Checkliste führt dich bei einem Todesfall in der Schweiz Schritt für Schritt durch vier Zeitfenster. Du musst nicht alles am ersten Tag schaffen. Vieles hat Zeit, und für das meiste darfst du dir Hilfe holen.

Die ersten Stunden: Ruhe bewahren, Arzt rufen

In den ersten Stunden zählt nicht, was auf Ämtern passiert. Es zählt, dass der Tod ärztlich festgestellt wird und du dir Zeit zum Abschiednehmen nimmst.

  1. Arzt verständigen. Stirbt jemand zu Hause, rufst du die Hausärztin oder den ärztlichen Notfalldienst. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument geht später nichts. Bei unklarer Todesursache zieht der Arzt die Polizei bei. Das ist Routine, kein Verdacht.
  2. Im Spital oder Pflegeheim: durchatmen. Die Institution stellt die Bescheinigung aus und übernimmt oft auch die Meldung an die Behörden. Frag nach, was sie erledigt und was bei dir bleibt.
  3. Die engsten Menschen informieren. Familie, engste Freunde, wenn gewünscht Seelsorge. Mehr braucht es jetzt nicht.
  4. Abschied nehmen. Die verstorbene Person darf in der Regel noch einige Stunden zu Hause bleiben. Es gibt keinen Grund zur Eile.
  5. Unterlagen zusammensuchen. Notfallordner, Testament, Bestattungswünsche, Ausweise, Familienausweis (früher Familienbüchlein). Wichtig: Ein Testament darfst du nicht behalten oder für dich öffnen. Du bist gesetzlich verpflichtet, es der zuständigen Behörde einzureichen.

Die ersten zwei Tage: Meldung und Bestattung

  1. Todesfall dem Zivilstandsamt melden. Die Meldung muss innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes eintreffen. Dazu brauchst du die ärztliche Todesbescheinigung und die Ausweispapiere. In vielen Gemeinden nimmt das Bestattungsamt die Meldung entgegen und leitet sie weiter. Beauftragst du ein Bestattungsinstitut, übernimmt es diesen Schritt meist für dich.
  2. Bestattungsamt der Wohngemeinde kontaktieren. Es koordiniert Grab, Kremation und Termine. Regeln und Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
  3. Bestattungsart und Trauerfeier festlegen. Erdbestattung oder Kremation, kirchlich oder weltlich, gross oder im engsten Kreis. Hat die verstorbene Person ihre Wünsche festgehalten, etwa in einem Notfallordner, erspart dir das schwierige Diskussionen im denkbar ungünstigsten Moment.
  4. Arbeitgeber informieren. Den Arbeitgeber der verstorbenen Person so rasch wie möglich. Hinterlässt sie Ehepartner, minderjährige Kinder oder andere Personen, die sie unterstützt hat, besteht Anspruch auf Lohnnachgenuss: mindestens ein zusätzlicher Monatslohn, ab fünf Dienstjahren zwei. Melde dich auch bei deinem eigenen Arbeitgeber. Viele Personalreglemente sehen bezahlte freie Tage vor.
  5. Todesanzeige aufgeben. Zeitung, online, Karten an das weitere Umfeld. Diese Aufgabe kannst du gut abgeben.
  6. Praktisches sichern. Wohnung abschliessen, Haustiere versorgen, Verderbliches entsorgen, Post im Blick behalten.

Die ersten Wochen: Banken, Versicherungen, Verträge

Jetzt beginnt der administrative Teil. Nimm dir dafür Wochen, nicht Tage, und arbeite die Punkte nacheinander ab.

  1. Banken und PostFinance informieren. Sobald eine Bank vom Todesfall erfährt, sperrt sie die Konten der verstorbenen Person. Auch Vollmachten nützen dann meist nichts mehr. Rechnungen wie Bestattungskosten bezahlen viele Banken trotzdem direkt ab dem Konto. Was die Sperrung genau bedeutet und wie du an Geld für laufende Kosten kommst, liest du im Ratgeber Konto gesperrt im Todesfall.
  2. AHV-Ausgleichskasse melden. Laufende Renten werden gestoppt, zu viel ausbezahlte Renten musst du zurückerstatten. Prüfe gleichzeitig den Anspruch auf Hinterlassenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen und reiche die Anmeldung ein.
  3. Pensionskasse und Säule 3a kontaktieren. Dort liegen oft Hinterlassenenleistungen oder ein Todesfallkapital. Diese Gelder gehen teilweise direkt an die Begünstigten und fallen nicht in den Nachlass.
  4. Versicherungen benachrichtigen. Lebensversicherung (Meldefristen beachten), Krankenkasse (die Versicherung endet mit dem Tod, zu viel bezahlte Prämien gibt es zurück), Unfallversicherung bei einem Unfalltod. Hausrat-, Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung passt du an oder kündigst sie.
  5. Verträge und Abos kündigen oder umschreiben. Miete, Strom, Handy, Internet, Serafe, Zeitungen, Streaming, Vereine, Kreditkarten. Richte bei der Post einen Nachsendeauftrag ein. So entdeckst du auch Verträge, von denen du nichts wusstest.
  6. Erbbescheinigung beantragen. Sie weist aus, wer zur Erbengemeinschaft gehört, und wird von Banken und Behörden verlangt. Zuständig ist je nach Kanton die Gemeinde, das Bezirksgericht oder ein Notariat.
  7. Digitales Leben regeln. E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Abos. Ohne Zugangs- und Kontenliste wird das zäh. Viele Anbieter verlangen die Todesurkunde und die Erbbescheinigung.

Die ersten Monate: Erbschaft und Steuern

  1. Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Du hast drei Monate Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Das ist wichtig, wenn der Nachlass überschuldet sein könnte. Bist du unsicher, kannst du innert eines Monats ein öffentliches Inventar verlangen. Die Details erklärt ch.ch.
  2. Steuererklärung einreichen. Für die verstorbene Person ist eine Steuererklärung für die Zeit bis zum Todestag einzureichen, die Erben haften für offene Steuerschulden. Erbschaftssteuern sind kantonal geregelt. Ehepartner sind in allen Kantonen befreit, direkte Nachkommen in den meisten Kantonen ebenfalls.
  3. Nachlass ordnen und teilen. Bis zur Teilung gehört alles der Erbengemeinschaft gemeinsam, Entscheide brauchen alle Erben. Bei Immobilien, Firmen oder Konflikten lohnt sich früh eine Fachperson, etwa ein Notariat.
  4. Wohnung auflösen oder Eigentum umschreiben. Mietwohnung kündigen und übergeben, bei Wohneigentum den Grundbucheintrag anpassen lassen.
  5. Danken und abschliessen. Danksagungen verschicken, Grabpflege organisieren, letzte Rechnungen aus dem Nachlass begleichen.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

ZeitpunktAufgabe
SofortArzt rufen, Todesbescheinigung ausstellen lassen
Innert 2 TagenMeldung beim Zivilstandsamt des Sterbeortes
Erste TageBestattung organisieren, Arbeitgeber informieren, Testament einreichen
Erste WochenBanken, AHV, Pensionskasse, Versicherungen, Verträge, Erbbescheinigung
1 MonatFrist für das Begehren um ein öffentliches Inventar
3 MonateFrist für die Ausschlagung der Erbschaft
Erste MonateSteuererklärung per Todestag, Nachlass teilen

Fristen und Zuständigkeiten für Bestattung, Erbbescheinigung und Steuern sind in der Schweiz teilweise kantonal geregelt. Verbindliche Auskünfte gibt dir deine Gemeinde. Eine gute Anlaufstelle für Beratung und Entlastung ist auch Pro Senectute.

Was diese Liste leichter macht: Vorbereitung

Fast jeder Punkt dieser Checkliste beginnt mit Suchen. Wo ist die Police? Bei welcher Bank war das Konto? Wer ist der Hausarzt, gibt es ein Testament, was hätte sie sich für die Bestattung gewünscht? Wenn diese Antworten irgendwo festgehalten sind, wird aus einem Rechercheprojekt eine Liste zum Abarbeiten.

Genau dafür gibt es den Notfallordner: ein Dossier mit allen wichtigen Kontakten, Konten, Versicherungen, Verträgen und Wünschen an einem Ort. Was hineingehört, zeigt die Checkliste zum Notfallordner-Inhalt. Wer das für die eigenen Angehörigen vorbereiten will, kann mit beizeiten gratis und ohne Anmeldung starten. Die Angaben bleiben dabei auf dem eigenen Gerät, und am Ende steht ein druckbares Dossier, das Angehörigen in einer Woche wie dieser viele Telefonate und Suchaktionen erspart. Ein Notfallordner ist kein Rechtsdokument und ersetzt keine notarielle Beratung, aber er macht alle Schritte auf dieser Liste schneller.

Für den Moment gilt: Arbeite die Liste in deinem Tempo ab. Nichts davon muss perfekt sein. Und für fast alles gibt es Menschen, die helfen: Bestattungsamt, Gemeinde, Notariat, Pro Senectute.

Kurz gefragt

Wer bezahlt die Bestattung?

Die Bestattungskosten werden aus dem Nachlass bezahlt und gehören zu den Schulden des Nachlasses. Viele Gemeinden übernehmen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner gewisse Grundleistungen, etwa ein einfaches Grab oder die Kremation. Frag beim Bestattungsamt deiner Wohngemeinde nach, bevor du Leistungen bestellst.

Darf ich vor der Erbteilung Wertsachen aus der Wohnung nehmen?

Nein. Bis zur Teilung gehört der ganze Nachlass allen Erben gemeinsam. Wer vorher Wertsachen an sich nimmt oder verteilt, riskiert zudem, das Recht auf Ausschlagung der Erbschaft zu verlieren. Dokumentiere stattdessen, was vorhanden ist, und entscheide gemeinsam mit den anderen Erben.

Was passiert mit dem Mietvertrag der verstorbenen Person?

Der Mietvertrag endet nicht automatisch, er geht auf die Erben über. Die Erben können ihn mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen, unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer. Bis zur Wohnungsübergabe läuft der Mietzins weiter und wird aus dem Nachlass bezahlt.

Wie lange dauert es, bis die Erbbescheinigung da ist?

Das hängt vom Kanton und vom Einzelfall ab. Ohne Testament wird sie oft erst nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist ausgestellt; mit Testament frühestens rund einen Monat nach dessen Eröffnung, bei Einsprachen später. Rechne mit einigen Wochen bis mehreren Monaten und plane das Geld für laufende Kosten entsprechend ein.