Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung? Der Unterschied
Der Unterschied in zwei Sätzen: Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen du willst oder ablehnst, wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst. Der Vorsorgeauftrag bestimmt, wer sich in diesem Fall um deine Finanzen, deinen Alltag und deine rechtlichen Angelegenheiten kümmert. Vereinfacht gesagt: Die Patientenverfügung spricht mit dem Spital, der Vorsorgeauftrag mit Bank, Versicherung und Behörden. Die beiden Dokumente ersetzen sich nicht, sie ergänzen sich. Wer vollständig vorsorgen will, braucht in der Regel beide.
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung im Vergleich
Beide Instrumente gehören zum Schweizer Erwachsenenschutzrecht. Der Vorsorgeauftrag ist in Art. 360 ff. ZGB geregelt, die Patientenverfügung in Art. 370 ff. ZGB. Beide setzen voraus, dass du beim Verfassen urteilsfähig bist. Und beide wirken erst dann, wenn du es nicht mehr bist. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Vorsorgeauftrag | Patientenverfügung | |
|---|---|---|
| Zweck | Regelt, wer deine Finanzen verwaltet, deinen Alltag organisiert und dich rechtlich vertritt | Regelt, welche medizinischen Massnahmen du wünschst oder ablehnst |
| Gesetzliche Grundlage | Art. 360 ff. ZGB | Art. 370 ff. ZGB |
| Wer entscheidet | Die von dir beauftragte Person, sobald die KESB den Auftrag validiert hat | Das Behandlungsteam muss deinem schriftlichen Willen grundsätzlich folgen (Ausnahmen: Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften oder begründete Zweifel an deinem freien oder mutmasslichen Willen); für offene Fragen entscheidet die von dir bezeichnete vertretungsberechtigte Person |
| Formvorschriften | Vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben, oder öffentlich beurkundet | Schriftlich, datiert und eigenhändig unterschrieben; eine ausgefüllte Vorlage genügt |
| Hinterlegung | Zu Hause, bei der beauftragten Person oder beim Notariat; der Hinterlegungsort kann über das Zivilstandsamt im Personenstandsregister vermerkt werden | Bei der Hausärztin, der Vertrauensperson oder im Spital; ein Hinweis auf den Hinterlegungsort kann auf der Versichertenkarte eingetragen werden |
| Kosten | Handschriftlich gratis; die öffentliche Beurkundung kostet je nach Kanton und Notariat meist einige hundert Franken, die Eintragung im Personenstandsregister 75 Franken | Gratis mit Vorlagen von FMH oder SRK; der Docupass von Pro Senectute kostet 19 Franken |
Die Patientenverfügung: deine Stimme im Spital
In der Patientenverfügung hältst du fest, wie du medizinisch behandelt werden willst, falls du deinen Willen nicht mehr äussern kannst. Typische Inhalte: Reanimation, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Schmerzbehandlung und lebensverlängernde Massnahmen. Zusätzlich kannst du eine vertretungsberechtigte Person bezeichnen. Sie entscheidet in deinem Sinn, wenn eine Situation eintritt, die deine Verfügung nicht abdeckt.
Die Form ist bewusst einfach gehalten: schriftlich, datiert und unterschrieben. Du darfst die Verfügung am Computer schreiben oder eine Vorlage ausfüllen, nur die Unterschrift muss von Hand sein. Gute und kostenlose Vorlagen findest du bei der FMH und beim Schweizerischen Roten Kreuz. Pro Senectute bietet mit dem Docupass ein kostenpflichtiges Vorsorgedossier für 19 Franken an. Die offiziellen Informationen der Behörden gibt es auf ch.ch.
Wichtig ist die Auffindbarkeit. Ärztinnen und Ärzte klären bei urteilsunfähigen Personen ab, ob eine Patientenverfügung existiert, unter anderem über die Versichertenkarte. Bewährte Hinterlegungsorte sind:
- bei deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt
- bei der vertretungsberechtigten Person oder einer Vertrauensperson
- eine Kopie im Portemonnaie oder ein Hinweis auf der Versichertenkarte, wo das Original liegt
Der Vorsorgeauftrag: wer deine Angelegenheiten führt
Der Vorsorgeauftrag deckt alles ab, was ausserhalb des Spitalzimmers weiterläuft. Er umfasst drei Bereiche, die du einzeln oder gesamthaft übertragen kannst:
- Personensorge: Alltag und Betreuung organisieren, über die Wohnsituation entscheiden, Post öffnen
- Vermögenssorge: Rechnungen zahlen, Konten und Wertschriften verwalten, Liegenschaften betreuen
- Vertretung im Rechtsverkehr: Verträge abschliessen oder kündigen, mit Behörden und Versicherungen verkehren
Die Formvorschriften sind strenger als bei der Patientenverfügung. Gültig ist der Vorsorgeauftrag nur, wenn du ihn von der ersten bis zur letzten Zeile von Hand schreibst, datierst und unterschreibst. Die Alternative ist die öffentliche Beurkundung bei einem Notariat. Ein am Computer getippter und nur unterschriebener Vorsorgeauftrag ist ungültig. Details dazu findest du beim Schweizerischen Roten Kreuz oder bei der KESB deines Kantons.
Ein weiterer Unterschied: Der Vorsorgeauftrag wird nicht automatisch wirksam. Wirst du urteilsunfähig, prüft die KESB, ob der Auftrag gültig errichtet wurde und ob die beauftragte Person geeignet ist. Erst nach dieser Validierung erhält sie eine Urkunde und darf für dich handeln. Damit das klappt, muss die KESB vom Dokument erfahren. Du kannst deshalb die Errichtung und den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt melden, dann ist beides im Personenstandsregister vermerkt. Die Eintragung kostet 75 Franken.
Warum du in der Regel beide brauchst
Ein Beispiel macht es greifbar. Du stürzt mit dem Velo schwer und liegst im Koma. Die Patientenverfügung sagt dem Behandlungsteam, ob du reanimiert und künstlich beatmet werden willst. Sie sagt aber nichts darüber, wer deine Miete überweist, deine Steuererklärung einreicht oder dein Geschäftskonto führt. Dafür braucht es den Vorsorgeauftrag.
Umgekehrt gilt dasselbe. Der Vorsorgeauftrag kann zwar die Personensorge umfassen, deine konkreten Behandlungswünsche hält aber nur die Patientenverfügung fest. Die beiden Dokumente greifen ineinander: eines für die Medizin, eines für alles andere.
Was gilt, wenn du nichts geregelt hast?
Ohne Patientenverfügung bestimmt das Gesetz, wer bei medizinischen Entscheiden für dich spricht. Die Reihenfolge: zuerst ein allfälliger Beistand mit Vertretungsrecht, dann Ehepartnerin oder eingetragener Partner, danach Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt, Nachkommen, Eltern und Geschwister. Für Angehörige gilt dabei eine Voraussetzung: Sie sind nur vertretungsberechtigt, wenn sie mit dir einen gemeinsamen Haushalt führen oder dir regelmässig und persönlich Beistand leisten. Die vertretende Person entscheidet nach deinem mutmasslichen Willen, oft ohne zu wissen, was du wirklich gewollt hättest.
Ohne Vorsorgeauftrag ist die Lage einschneidender. Verheiratete, die im gemeinsamen Haushalt leben, dürfen für den gewöhnlichen Alltag handeln, etwa Rechnungen aus dem gemeinsamen Haushalt zahlen. Für alles Weitere braucht es die Zustimmung der KESB. Unverheiratete Partnerinnen und Partner haben ohne Vorsorgeauftrag gar kein Vertretungsrecht. Falls nötig errichtet die KESB eine Beistandschaft, und unter Umständen führt eine aussenstehende Person deine Angelegenheiten.
Gefunden werden ist die halbe Wirkung
Beide Dokumente nützen nur, wenn deine Angehörigen im Ernstfall wissen, dass es sie gibt und wo sie liegen. Genau daran scheitert es oft: Die Patientenverfügung liegt im Bankschliessfach, der Vorsorgeauftrag in einem Ordner, den niemand kennt. Deshalb gehören beide in ein Vorsorgedossier und in deinen Notfallordner, den deine Liebsten kennen und finden.
Hier hilft dir beizeiten: Im Bereich Gesundheit und Verfügungen hältst du fest, ob Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung existieren, wo die Originale liegen und wer Bescheid weiss. Zusätzlich kannst du Passwörter für den Notfall hinterlegen, damit deine Vertrauensperson auch digital handlungsfähig ist. Ehrlich gesagt: beizeiten ersetzt die Dokumente nicht und ist keine Rechtsberatung. Der Vorsorgeauftrag muss handschriftlich oder beurkundet vorliegen, die Patientenverfügung unterschrieben auf Papier. Aber ein Dossier, das den Weg zu beiden weist, macht aus zwei guten Dokumenten eine funktionierende Vorsorge. Alle Einträge bleiben dabei auf deinem Gerät, ohne Konto und ohne Cloud.
Kurz gefragt
Kann ich Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung in einem Dokument kombinieren?
Rechtlich sind es zwei getrennte Instrumente mit unterschiedlichen Formvorschriften. Ein kombiniertes Dokument müsste die strengere Form des Vorsorgeauftrags erfüllen, also vollständig handschriftlich oder öffentlich beurkundet sein. In der Praxis fährst du mit zwei separaten Dokumenten besser, auch weil sie im Ernstfall an unterschiedlichen Orten gebraucht werden.
Wen darf ich als vorsorgebeauftragte Person einsetzen?
Jede handlungsfähige Person deines Vertrauens, zum Beispiel deine Partnerin, ein erwachsenes Kind oder einen guten Freund. Für die Vermögenssorge kannst du auch eine juristische Person wie ein Treuhandbüro einsetzen. Sinnvoll ist zudem eine Ersatzperson, falls die erste den Auftrag nicht übernehmen kann oder will.
Muss ich die Dokumente regelmässig erneuern?
Ein gesetzliches Ablaufdatum gibt es nicht, beide gelten bis zum Widerruf. Trotzdem lohnt sich eine Überprüfung alle paar Jahre und nach grossen Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder einer Diagnose. Ein aktuelles Datum auf der Patientenverfügung stärkt zudem ihre Aussagekraft gegenüber dem Behandlungsteam.
Kann ich die Dokumente später ändern oder widerrufen?
Ja, jederzeit, solange du urteilsfähig bist. Erstelle dazu am besten ein neues Dokument in der gültigen Form und vernichte alle alten Exemplare. Informiere auch die Personen und Stellen, bei denen Kopien liegen, damit im Ernstfall keine veraltete Version auftaucht.