Vorsorgedossier erstellen: So regelst du alles für den Ernstfall
Ein Vorsorgedossier bündelt alle Dokumente, die zählen, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst: Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Anordnungen für den Todesfall, ein Hinweis auf dein Testament und die wichtigsten praktischen Angaben für deine Angehörigen. Geprägt hat den Begriff in der Schweiz Pro Senectute mit dem Docupass. Dein Vorsorgedossier erstellen kannst du in wenigen Stunden: Dokumente verfassen, formgerecht unterschreiben, auffindbar ablegen und deine Vertrauenspersonen informieren. Wie das Schritt für Schritt geht, liest du hier.
Warum du ein Vorsorgedossier brauchst
Ein Unfall oder eine Krankheit kann jede und jeden treffen. Bist du urteilsunfähig und hast nichts geregelt, entscheidet nicht automatisch deine Familie. Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin hat nur ein beschränktes gesetzliches Vertretungsrecht für Alltagsgeschäfte, dasselbe gilt für eingetragene Partnerschaften. Lebst du im Konkubinat, hat deine Partnerin oder dein Partner ohne Vorsorgeauftrag gar kein gesetzliches Vertretungsrecht. Für alles Weitere ist die KESB zuständig, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Mit einem Vorsorgedossier bestimmst du selbst, wer für dich handelt und was mit dir geschieht. Und du ersparst deinen Angehörigen im Ernstfall die mühsame Suche nach Unterlagen.
Diese fünf Bausteine gehören hinein
Ein vollständiges Vorsorgedossier besteht aus fünf Teilen. Für zwei davon gelten strenge Formvorschriften aus dem Zivilgesetzbuch (ZGB).
| Baustein | Das regelt er | Formvorschrift |
|---|---|---|
| Patientenverfügung | Medizinische Behandlung, wenn du urteilsunfähig bist | Schriftlich, datiert, eigenhändig unterschrieben. Der Text darf am Computer entstehen. |
| Vorsorgeauftrag | Wer dich vertritt: Personensorge, Vermögenssorge, Rechtsverkehr | Vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben, oder öffentlich beurkundet (Art. 360 ff. ZGB) |
| Anordnungen für den Todesfall | Bestattung, Abschiedsfeier, persönliche Wünsche | Formfrei, schriftlich mit Datum und Unterschrift empfohlen |
| Testament (nur Hinweis) | Wer was aus deinem Nachlass erhält | Vollständig von Hand, datiert, unterschrieben, oder öffentlich beurkundet |
| Praktische Informationen | Kontakte, Versicherungen, Konten, Verträge, digitale Zugänge | Formfrei |
Die beiden wichtigsten Dokumente sind Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. Sie werden oft verwechselt, regeln aber verschiedene Dinge: die eine deine medizinische Behandlung, der andere deine Vertretung in rechtlichen und finanziellen Fragen. Die Details erklärt der Ratgeber Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: der Unterschied.
Beim Vorsorgeauftrag ist die Form entscheidend. Im Ernstfall prüft die KESB das Dokument und erklärt es für wirksam. Ein Formfehler kann den ganzen Auftrag ungültig machen. Bist du unsicher, hilft eine Notarin oder eine Beratungsstelle. Das Testament selbst gehört übrigens nicht ins Dossier. Bewahre das Original sicher auf. Du kannst es bei der zuständigen Amtsstelle deines Kantons gegen eine Gebühr amtlich hinterlegen. Ins Dossier kommt nur der Hinweis, wo es liegt.
Schritt für Schritt zum eigenen Vorsorgedossier
- Verschaffe dir einen Überblick. Notiere, was schon geregelt ist und was fehlt. Eine ausführliche Übersicht bietet die Checkliste für den Notfallordner.
- Bestimme deine Vertrauenspersonen. Überlege, wer dich vertreten soll, und sprich vorher mit dieser Person. Benenne wenn möglich eine Ersatzperson, falls die erste ausfällt.
- Erstelle deine Patientenverfügung. Nutze eine bewährte Vorlage, zum Beispiel von Pro Senectute. Datiere und unterschreibe sie von Hand. Bei Vorerkrankungen lohnt sich ein Gespräch mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt.
- Verfasse deinen Vorsorgeauftrag. Schreibe ihn vollständig von Hand, mit Datum und Unterschrift. Oder lass ihn öffentlich beurkunden, gerade bei grösserem Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen.
- Halte deine Anordnungen für den Todesfall fest. Bestattungsart, Abschiedsfeier, persönliche Wünsche: alles, was deinen Angehörigen später schwere Entscheidungen abnimmt.
- Kläre dein Testament. Prüfe, ob die gesetzliche Erbfolge für dich stimmt. Wenn nicht, errichte ein Testament, bei Patchwork-Familien, Wohneigentum oder einer eigenen Firma am besten mit einer Fachperson.
- Sammle die praktischen Angaben und lege alles ab. Kontakte, Versicherungen, Konten, Verträge, digitale Zugänge. Informiere deine Vertrauenspersonen, wo das Dossier liegt, und setze dir einen festen Termin pro Jahr für die Aktualisierung.
Docupass: der Klassiker auf Papier
Der Docupass von Pro Senectute hat das Vorsorgedossier in der Schweiz bekannt gemacht. Das Papierset kostet CHF 19 und enthält eine Informationsbroschüre, eine Patientenverfügung, einen Vorsorgeauftrag, Anordnungen für den Todesfall, eine Anleitung zum Testament und einen Vorsorgeausweis fürs Portemonnaie. Viele Beratungsstellen von Pro Senectute unterstützen dich beim Ausfüllen. Inzwischen bietet Pro Senectute auch eine kostenpflichtige Online-Hinterlegung der Dokumente an. Für den rechtlichen Kern deiner Vorsorge ist der Docupass eine bewährte und günstige Grundlage.
Die Grenze des Papiersets ist das Papier. Ändert sich deine Lebenssituation, füllst du Seiten neu aus. Und die praktischen Angaben rund um Konten, Verträge und digitale Zugänge ändern sich schneller, als ein Papierordner mithalten kann. Genau hier setzt eine digitale Ergänzung an.
Papier und digital kombinieren
Die unterschriebenen Originale bleiben auf Papier, daran führt kein Weg vorbei. Für alles darum herum lohnt sich eine digitale Lösung: die praktischen Angaben, die Gesamtübersicht und die Hinweise, wo welche Originale liegen. Dafür ist beizeiten gebaut. Ein geführtes Interview führt dich durch zehn Lebensbereiche, von «Menschen, die zählen» bis «Digitales Leben». Anders als bei einer Online-Hinterlegung in der Cloud bleiben alle Einträge lokal auf deinem Gerät, kein Server sieht deine Daten. Am Ende druckst du ein Dossier für deine Angehörigen und eine Notfallkarte fürs Portemonnaie.
Wichtig und ehrlich: beizeiten ist kein Rechtsprodukt und ersetzt keine notarielle Beratung. Es hilft dir, dein Dossier vollständig und aktuell zu halten und für deine Angehörigen auffindbar zu machen. Die rechtlich verbindlichen Dokumente erstellst du weiterhin nach den Formvorschriften des ZGB.
Aufbewahren, informieren, aktuell halten
Das beste Dossier nützt nichts, wenn es niemand findet. Beachte darum drei Regeln:
- Zugänglich ablegen: Bewahre das Dossier zu Hause an einem festen Ort auf, nicht im Banksafe. Im Notfall muss es innert Stunden greifbar sein.
- Menschen informieren: Mindestens zwei Personen sollten wissen, wo dein Dossier liegt. Gib deiner vertretenden Person und deiner Hausarztpraxis eine Kopie der Patientenverfügung.
- Hinweis im Portemonnaie: Ein Vorsorgeausweis oder eine Notfallkarte zeigt Rettungskräften, dass eine Patientenverfügung existiert und wen sie anrufen sollen.
Weitere Informationen von Bund und Kantonen zu Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag findest du auf ch.ch. Und wenn du heute nur einen einzigen Schritt machst, dann diesen: Sprich mit deinen Liebsten darüber, was dir wichtig ist. Alles andere baut darauf auf.
Kurz gefragt
Was kostet ein Vorsorgedossier in der Schweiz?
Der Docupass von Pro Senectute kostet CHF 19. Wer Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag selbst von Hand verfasst, zahlt für die Dokumente nichts. Kostenpflichtig wird es bei der öffentlichen Beurkundung durch eine Notarin, die Tarife unterscheiden sich je nach Kanton. Die Vollversion von beizeiten gibt es als Einmalkauf ohne Abo, den aktuellen Preis findest du auf der Startseite.
Ab welchem Alter sollte ich ein Vorsorgedossier anlegen?
Eine Patientenverfügung kannst du errichten, sobald du urteilsfähig bist, also unter Umständen schon vor der Volljährigkeit. Vorsorgeauftrag und Testament setzen Volljährigkeit voraus. Spätestens sinnvoll wird das Dossier, wenn andere auf dich zählen: Partnerschaft, Kinder, Wohneigentum oder eine eigene Firma. Ein Unfall kann in jedem Alter passieren, warte deshalb nicht auf die Pensionierung.
Muss ich mein Vorsorgedossier beglaubigen lassen?
Nein, das Dossier als Ganzes braucht keine Beglaubigung. Formvorschriften gelten nur für einzelne Dokumente: Der Vorsorgeauftrag muss vollständig von Hand geschrieben oder öffentlich beurkundet sein, dasselbe gilt für das Testament. Für die Patientenverfügung genügen Datum und eigenhändige Unterschrift.
Was passiert ohne Vorsorgedossier?
Bist du urteilsunfähig und hast nichts geregelt, richtet die KESB bei Bedarf eine Beistandschaft ein. Deine Angehörigen können dann nicht automatisch für dich entscheiden. Stirbst du ohne Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge nach ZGB. Ein Dossier erspart deiner Familie zudem die aufwendige Suche nach Unterlagen.